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Wie ein Kauf im Store rechtlich direkt bei der Marke landet

Die Kundin nimmt das Produkt, zahlt an der Kasse, bekommt ihren Bon. Für sie ändert sich nichts. Was sich ändert, passiert in demselben Moment im Hintergrund.

Ein Kassenvorgang, bei dem der Betrag im selben Moment geteilt wird

Im Marktplatzmodell kauft die Kundin an der Kasse des Stores, aber rechtlich direkt bei der Marke. Der Store verkauft die Ware nicht auf eigene Rechnung - er vermittelt den Verkauf und bekommt dafür eine Provision. Die Ware gehört der Marke bis zu dem Moment, in dem sie über die Kasse geht.

Was am Regal passiert

  1. Die Ware kommt, ohne gekauft zu werden

    Die Marke liefert an den Store. Es gibt keine Eingangsrechnung, weil kein Einkauf stattfindet. Das Eigentum bleibt bei der Marke, und was nach der Mindestlaufzeit nicht verkauft ist, kann zurück.

  2. Der Kauf an der Kasse

    Die Kundin nimmt das Produkt und zahlt wie immer. Der Kaufvertrag kommt zwischen ihr und der Marke zustande; der Store wickelt den Vorgang ab. Auf dem Bon steht, wer verkauft hat.

  3. Die Teilung im selben Moment

    Das Kassensystem trennt den Betrag beim Verkauf: Der Erlös gehört der Marke, die vereinbarte Provision dem Store. Das ist keine spätere Verrechnung, sondern Teil des Vorgangs.

  4. Die Auszahlung

    Der Store bekommt seine Provision, die Marke ihren Anteil. Für den Store entsteht dabei kein Wareneinkauf und kein Weiterverkauf - nur eine Provisionsabrechnung.

Warum das für den Store einen Unterschied macht

Der offensichtliche Teil ist das Kapital: Was nicht gekauft wird, bindet nichts. Der weniger offensichtliche ist die Buchhaltung. Für Ware, die der Store nie besessen hat, entsteht kein eigener Ein- und Verkauf - keine Eingangsrechnung, kein Zahlungsziel, keine Lieferantenabstimmung je Marke.

Und der Aufwand wächst nicht mit der Zahl der Marken, weil die Abrechnung am Kassenvorgang hängt und nicht an einer Liste. Genau das ist der Unterschied zwischen zwei Marken auf der Fläche und dreiunddreißig. Wie sich das vom klassischen Kommissionsgeschäft unterscheidet, steht in Konsignation, Kommission, Shop-in-Shop, Marktplatz.

Was für die Marke gilt

Weil sie Vertragspartnerin der Kundschaft ist, bleiben Gewährleistung und Produktverantwortung bei ihr - so, wie sie es auch im eigenen Onlineshop wären. Dafür sieht sie, was sich wo verkauft, und muss niemanden überzeugen, ihr Produkt vorher zu kaufen.

Was das an Kosten bedeutet, steht in Was es kostet, in einem fremden Store zu stehen.

Die Marke. Der Store wickelt den Kauf an seiner Kasse ab, tritt aber nicht als Verkäufer auf eigene Rechnung auf. Das ist der Unterschied zum Kommissionsgeschäft, bei dem der Händler im eigenen Namen verkauft.

Wer verkauft hat. Für die Kundin sieht der Vorgang aus wie jeder andere - ein Bon, eine Zahlung, ein Produkt in der Tüte -, aber der Beleg weist den Verkäufer korrekt aus.

Praktisch der Store vor Ort, verantwortlich bleibt die Marke. Wie das im Einzelnen abläuft, wird zwischen beiden vereinbart, bevor Ware geliefert wird.

Nach dem Verkauf, in einem festen Rhythmus. Die Teilung selbst passiert im Kassenvorgang, die Auszahlung folgt der Abrechnung.

Der Marke, bis sie über die Kasse geht. Deshalb entsteht beim Store kein Bestand und keine Kapitalbindung - siehe [Kapitalbindung im Einzelhandel](/stories/industry/kapitalbindung-einzelhandel).

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Und wie sieht es bei dir aus?

Ob Store oder Marke - der Einstieg ist ein anderer. Sag uns, von welcher Seite du kommst.