Spreat
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Spreat-Plattform durch Stores und Marken. Spreat richtet sich ausschließlich an Unternehmen - nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher.

Stand: 2. September 2026

Präambel

Spreat macht aus stationären Stores Marktplätze: Marken bieten ihre Produkte über die Spreat-Plattform in teilnehmenden Stores an, die Stores verkaufen sie vor Ort im Namen der jeweiligen Marke. Die Spreat GmbH (nachfolgend „Spreat“) stellt dafür die Plattform bereit - den Login-Bereich, den Brandpool, das Kassensystem („Spreatkasse“) sowie die Abwicklung über einen Zahlungsdienstleister.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Spreat-Plattform sowie für alle weiteren Leistungen, die Spreat gegenüber Stores und Marken (gemeinsam „Nutzer“) erbringt.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, auch wenn Spreat ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos leistet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung durch Spreat in Textform.

(3) Für einzelne Leistungen können ergänzend gesonderte Bedingungen gelten; sie gehen diesen AGB im Widerspruchsfall vor.

§ 2 Rollen und Begriffe

(1) „Store“ ist ein Unternehmen, das Produkte von Marken in seinen Geschäftsräumen anbietet und über die Plattform im Namen der jeweiligen Marke verkauft.

(2) „Marke“ ist ein Unternehmen, das seine Produkte über die Plattform Stores zum Verkauf anbietet.

(3) „Kunde“ ist, wer ein Produkt in einem Store erwirbt. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Marke zustande; der Store handelt als von der Marke beauftragter Vermittler, Spreat ist nicht Vertragspartei des Kaufvertrags.

(4) „Plattform“ sind die von Spreat bereitgestellten digitalen Dienste, insbesondere Login-Bereich, Brandpool und Spreatkasse.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Registrierung auf der Plattform ist ein verbindliches Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Nutzungsvertrags. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Spreat in Textform oder mit der Freischaltung des Nutzerkontos zustande. Ein Anspruch auf Abschluss besteht nicht.

(2) Der Nutzer versichert, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und im eigenen Namen zu handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Angaben - insbesondere Geschäftssitz, Rechnungsanschrift, Steuernummern und Kontaktdaten - aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

(4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht, dass Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben, ist Spreat unverzüglich zu informieren.

§ 4 Leistungen von Spreat

(1) Spreat stellt die Plattform bereit und entwickelt sie fortlaufend weiter. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Login-Bereich beziehungsweise bei Vertragsschluss.

(2) Spreat kann Stores Hardware zur Verfügung stellen, insbesondere die Spreatkasse und Kartenzahlungsterminals. Näheres regelt § 12.

(3) Kostenlose Leistungen kann Spreat jederzeit ändern oder einstellen; ein Anspruch auf ihre Fortführung besteht nicht.

(4) Angaben auf der Website - insbesondere Beispielrechnungen und Konditionen - sind unverbindliche Orientierungswerte und kein Angebot im Sinne des § 145 BGB.

§ 5 Einstellen und Anbieten von Produkten

(1) Die Marke kann Produkte auf der Plattform einstellen und Stores zur Listung anbieten. Eine Listung kommt erst zustande, wenn der jeweilige Store sie freigibt.

(2) Es dürfen nur Produkte angeboten werden, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, die der angegebenen Beschreibung entsprechen, über die die Marke frei verfügen kann und die den geltenden Kennzeichnungs- und Informationspflichten genügen. Ausgeschlossen sind insbesondere: Waffen, Waffenteile und Munition, apothekenpflichtige Medikamente, Plagiate und Fälschungen, Glücksspiel- und Schneeballsystem-Angebote sowie Propagandamaterial.

(3) Die Marke stellt ihre Produkte mit einem Brutto-Endpreis ein. Angegebene Verfügbarkeiten müssen den tatsächlichen entsprechen.

(4) Die Marke ist allein dafür verantwortlich, anfallende Steuern und Abgaben für ihre Produkte zu ermitteln und abzuführen.

(5) Die Marke haftet für die Richtigkeit ihrer Angaben und stellt Spreat von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen Angaben oder rechtswidrigen Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 Provision zwischen Marke und Store

(1) Die Marke hinterlegt je Produkt und Store eine Verkaufsprovision, die sie dem Store für jeden Verkauf anbietet. Die Höhe vereinbaren Marke und Store frei; Spreat gibt sie nicht vor.

(2) Die Provision wird mit dem Verkauf fällig und über den Zahlungsdienstleister abgewickelt, in der Regel durch Einbehalt vom Auszahlungsbetrag der Marke.

§ 7 Entgelte und Zahlungsbedingungen

(1) Für die Nutzung der Plattform gelten die bei Vertragsschluss beziehungsweise im Login-Bereich ausgewiesenen Entgelte und Gebühren.

(2) Entgelte werden mit Leistungsbeginn fällig, sofern nicht anders ausgewiesen. Rechnungen werden elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Plattformgebühren je Verkauf entstehen mit dem Verkauf und werden, soweit möglich, direkt über den Zahlungsdienstleister eingezogen oder vom Auszahlungsbetrag abgezogen; andernfalls werden sie gesondert abgerechnet.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Entgeltforderungen zwischen Unternehmen (§ 288 Abs. 2 BGB). Spreat kann Leistungen aussetzen, bis offene Forderungen ausgeglichen sind; § 18 bleibt unberührt.

(4) Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(5) Entgeltanpassungen kündigt Spreat mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an und erläutert den Grund. Stellt die Anpassung den Nutzer schlechter, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen; darauf weist Spreat in der Ankündigung hin.

§ 8 Zahlungsabwicklung

(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen oder mehrere externe Zahlungsdienstleister. Zahlungsdienste erbringt ausschließlich der jeweilige Zahlungsdienstleister; Grundlage ist der zwischen Nutzer und Zahlungsdienstleister geschlossene Rahmenvertrag, dessen Bedingungen bei der Registrierung akzeptiert werden.

(2) Auszahlungen erfolgen gebündelt in regelmäßigen Abständen auf das beim Zahlungsdienstleister hinterlegte Konto; abweichende Rhythmen können vereinbart werden.

(3) Kunden dürfen nicht zu Zahlungen an der Plattform vorbei aufgefordert werden; sämtliche Verkäufe über die Plattform sind über die vorgesehenen Zahlungswege abzuwickeln.

(4) Rückbelastungen (Chargebacks), Rückerstattungen und daraus entstehende negative Salden sowie vom Zahlungsdienstleister hierfür erhobene Gebühren gehen zulasten des Nutzers, dessen Verkauf ihnen zugrunde liegt. Spreat ist berechtigt, entsprechende Beträge mit Auszahlungsansprüchen des Nutzers zu verrechnen oder von künftigen Auszahlungen einzubehalten; übersteigen sie die Auszahlungsansprüche, gleicht der Nutzer den Fehlbetrag auf Anforderung aus.

(5) Es dürfen keine Produkte oder Leistungen angeboten werden, die der Zahlungsdienstleister in seinen Bedingungen von der Abwicklung ausschließt. Informationen zur Datenverarbeitung durch den Zahlungsdienstleister enthält dessen Datenschutzerklärung.

§ 9 Pflichten des Stores

(1) Der Store nimmt angelieferte Ware an, prüft sie bei Empfang auf Schäden und Abweichungen und vermerkt Wareneingang, Schäden und Abweichungen im Login-Bereich.

(2) Der Store behandelt die bei ihm gelagerten Produkte pfleglich und lagert sie trocken und bei üblichen Temperaturen. Besondere Lageranforderungen teilt die Marke vor der Listung mit; der Store hält sie ein. Ab Warenannahme haftet der Store für Schäden an den bei ihm gelagerten Produkten, die er zu vertreten hat. Ablauf von Haltbarkeiten, übliche Qualitätsverluste und Produktionsfehler bleiben Risiko der Marke.

(3) Der Store platziert die Produkte gut sichtbar und bietet sie zum Verkauf an. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Beendet der Store das Angebot, sendet er unverkaufte Produkte auf eigene Kosten an die Marke zurück.

(4) Der Store wickelt sämtliche Verkäufe, Rücknahmen und Umtausche über die Plattform ab und vermerkt sie dort. Gelten für Produkte Altersgrenzen, stellt der Store deren Einhaltung beim Verkauf sicher.

(5) Der Store ist von der Marke beauftragt, Verkäufe und Rücknahmen in ihrem Namen abzuwickeln. Rücknahmen von Produkten, die in einem anderen Store des Plattform-Netzwerks gekauft wurden, wickelt der Store ab, sofern er das gleiche Produkt anbietet.

§ 10 Pflichten der Marke

(1) Die Marke liefert die mit dem Store abgestimmten Mengen auf eigene Kosten an den Store; geplante Lieferungen werden im Login-Bereich vermerkt.

(2) Die Marke beantwortet Anfragen zu ihren Produkten und wickelt Reklamationen eigenverantwortlich und im Interesse des Kunden ab; die gesetzlichen Rechte der Kunden gegenüber der Marke bleiben unberührt.

(3) Die Marke holt nicht mehr verkaufsfähige Retouren regelmäßig ab oder trägt insoweit die Kosten der Rücksendung. Sie kann unverkaufte Produkte jederzeit zurückfordern; die Kosten dieser Abholung trägt sie selbst. Die Rücksendung unverkaufter Produkte nach § 9 Abs. 3 erfolgt auf Kosten des Stores.

(4) Die Marke hinterlegt die für den Verkauf erforderlichen rechtlichen Informationen - insbesondere Impressum, Datenschutzhinweise und, soweit einschlägig, Verbraucherinformationen - im Login-Bereich und hält sie aktuell.

§ 11 Belege

(1) Zur Vereinfachung der Abwicklung erstellt Spreat automatisiert Belege: im Namen der Marke gegenüber dem Kunden (Rechnungen und Korrekturen) sowie im Namen des Stores gegenüber der Marke über die Verkaufsprovision - jeweils auf Basis der hinterlegten Angaben.

(2) Die Nutzer prüfen die erstellten Belege auf Richtigkeit und weisen Spreat unverzüglich auf Fehler hin. Spreat übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der auf Basis der Nutzer-Angaben erstellten Belege.

(3) Jeder Nutzer archiviert die ihn betreffenden Belege selbst gesetzeskonform; eine GoBD-konforme Archivierung durch Spreat findet nicht statt. Für den Export steht eine Downloadfunktion im Login-Bereich bereit.

§ 12 Bereitgestellte Hardware

(1) Von Spreat bereitgestellte Hardware - insbesondere Spreatkasse und Kartenzahlungsterminals - bleibt Eigentum von Spreat beziehungsweise des jeweiligen Eigentümers und ist bei Vertragsende zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart. Für die Überlassung kann ein ausgewiesenes Entgelt vereinbart werden.

(2) Spreat kann bereitgestellte Hardware austauschen oder aktualisieren. Beschädigt der Store die Hardware schuldhaft, ersetzt er die Wiederbeschaffungskosten.

(3) Spreat kann bereitgestellte Hardware zurückfordern, wenn über sie vier Monate lang keine Verkäufe über die Plattform abgewickelt wurden und der Store auch auf Nachfrage keine weitere Nutzung beabsichtigt.

§ 13 Inhalte und Rechteeinräumung

(1) Der Nutzer sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten (Texte, Fotos, Grafiken, Marken) zu verfügen, und räumt Spreat die für den Betrieb der Plattform erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte ein.

(2) Für die Bewerbung der Plattform und des Angebots des Nutzers - etwa im Brandpool, auf der Website oder in sozialen Netzwerken - räumt der Nutzer Spreat ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten ein. Der Nutzer kann dieser Nutzung für die Zukunft in Textform widersprechen.

(3) Spreat kann die Veröffentlichung von Inhalten aussetzen oder ablehnen, wenn sie gegen Gesetze, behördliche Anordnungen oder diese AGB verstoßen, ein begründeter Verdacht hierauf besteht oder die Veröffentlichung Spreat aus inhaltlichen oder technischen Gründen unzumutbar ist. Spreat teilt dies dem Nutzer unverzüglich in Textform oder im Login-Bereich mit und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und Nachbesserung.

§ 14 Darstellung und Reihenfolge im Brandpool

(1) Die Reihenfolge, in der Marken und Produkte im Brandpool und in Suchergebnissen der Plattform dargestellt werden, bestimmt sich maßgeblich nach: der Übereinstimmung mit der Suchanfrage beziehungsweise den gewählten Filtern, der Vollständigkeit und Qualität des Profils sowie der Verfügbarkeit der Produkte.

(2) Eine bezahlte Einflussnahme auf die Reihenfolge findet nicht statt. Führt Spreat entgeltliche Hervorhebungen ein, werden sie als solche gekennzeichnet und die Grundsätze in Absatz 1 entsprechend ergänzt.

§ 15 Verfügbarkeit und Gewährleistung

(1) Spreat erbringt seine Leistungen nach dem jeweils üblichen technischen Standard. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform ist nach dem Stand der Technik nicht zu gewährleisten; angekündigte Wartungsfenster sowie kurzzeitige Unterbrechungen aus technischen Gründen bleiben vorbehalten.

(2) Mängel im Sinne der Gewährleistung sind reproduzierbare Fehler, deren Ursache in der Leistung von Spreat liegt. Der Nutzer zeigt Mängel unverzüglich an und gibt Spreat Gelegenheit zur Nachbesserung in angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl, kann der Nutzer die Vergütung angemessen mindern oder - bei erheblichen Mängeln - den Vertrag außerordentlich kündigen.

(3) Keine Gewähr übernimmt Spreat für Störungen, die auf ungeeigneter Hard- oder Software des Nutzers, auf Kommunikationsnetzen Dritter oder auf höherer Gewalt beruhen, sowie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere konkrete Verkaufszahlen oder Besucherfrequenzen.

(4) Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des § 17 Abs. 1 und 2.

§ 16 Pilotprojekte und Beta-Funktionen

(1) Funktionen, die als Beta-Version gekennzeichnet sind oder im Rahmen eines Pilotprojekts bereitgestellt werden, sind noch nicht abschließend entwickelt und können Fehler enthalten. Sie werden ohne Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit bereitgestellt; ein Anspruch auf Fortführung besteht nicht.

(2) Der Nutzer meldet Fehler und Auffälligkeiten, die ihm bei der Nutzung solcher Funktionen auffallen. § 17 bleibt unberührt.

§ 17 Haftung

(1) Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit haftet Spreat unbeschränkt.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Spreat unbeschränkt für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haftet Spreat bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf -, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Umfang des Absatzes 2 Satz 2 ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten, soweit deren Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung mit vertretbarem Aufwand möglich gewesen wäre, ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Spreat.

(5) Spreat haftet nicht für die Erfüllung der zwischen Marke und Kunde beziehungsweise Marke und Store geschlossenen Verträge und nicht für Leistungen des Zahlungsdienstleisters oder anderer Dritter, deren Dienste der Nutzer über Anbindungen an die Plattform nutzt.

(6) In Fällen höherer Gewalt - insbesondere behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Vorleistungen Dritter, die Spreat nicht zu vertreten hat - ist Spreat für die Dauer des Ereignisses von der Leistungspflicht befreit.

§ 18 Laufzeit, Kündigung, Aussetzung

(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann ihn jederzeit im Login-Bereich oder in Textform kündigen. Spreat kann ihn mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen; die Kündigung wird begründet.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Spreat insbesondere vor, wenn der Nutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt, unzulässige Produkte oder Inhalte anbietet, mit nicht unerheblichen Beträgen in Zahlungsverzug ist, oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

(3) Anstelle einer Kündigung kann Spreat die Nutzung der Plattform ganz oder teilweise aussetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften bestehen. Die Aussetzung wird dem Nutzer unter Angabe der Gründe in Textform mitgeteilt; der Nutzer erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Entfallen die Gründe, wird die Nutzung unverzüglich wieder freigeschaltet.

(4) Bei Vertragsende gibt der Store bereitgestellte Hardware zurück (§ 12) und stimmen Marke und Store die Rückführung noch gelagerter Ware ab; § 9 Abs. 3 und § 10 Abs. 3 gelten entsprechend. Bereits entstandene Entgeltansprüche bleiben von der Beendigung unberührt.

§ 19 Änderungen dieser AGB

(1) Spreat kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies zur Anpassung an rechtliche oder technische Entwicklungen erforderlich ist oder neu eingeführte Leistungen betrifft und die Anpassung das Vertragsgefüge nicht zulasten des Nutzers wesentlich verändert.

(2) Änderungen kündigt Spreat mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Stellt die Änderung den Nutzer schlechter, kann er den Vertrag bis zum Wirksamwerden kostenfrei kündigen; darauf weist Spreat in der Ankündigung hin. Nutzt der Nutzer die Plattform nach dem Wirksamwerden weiter, werden die Änderungen Vertragsbestandteil.

§ 20 Datenzugang, Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Jeder Nutzer hat im Login-Bereich Zugang zu den Daten, die er selbst bereitstellt, und zu den Daten, die durch seine Verkäufe über die Plattform entstehen - insbesondere zu seinen Verkaufs-, Provisions- und Abrechnungsdaten sowie den ihn betreffenden Belegen (Exportfunktion, § 11 Abs. 3). Spreat hat auf diese Daten Zugriff, soweit dies für Betrieb, Abrechnung und Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist. An andere Nutzer gibt Spreat vorgangsbezogene Daten nur weiter, soweit sie deren gemeinsame Vorgänge betreffen; im Übrigen erfolgt keine Weitergabe an Dritte außerhalb der Vertragsabwicklung.

(2) Nach Vertragsende stellt Spreat dem Nutzer die ihn betreffenden Abrechnungsdaten und Belege auf Anfrage in einem gängigen Format bereit, solange Spreat sie noch vorhält.

(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Spreat enthält die Datenschutzerklärung.

(4) Daten anderer Nutzer und von Kunden, die ein Nutzer über die Plattform erlangt, verarbeitet er ausschließlich zur Abwicklung der Verkäufe und gibt sie nicht unbefugt an Dritte weiter. Jeder Nutzer hält bei der Nutzung der Plattform die datenschutzrechtlichen Vorschriften ein.

(5) Nicht öffentlich bekannte Informationen über das Geschäft des jeweils anderen Teils, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, behandeln die Parteien vertraulich.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(4) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Spreat in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.

(5) Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Stellt Spreat Übersetzungen bereit, dienen sie ausschließlich der Information - maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gesonderte Bedingungen: Brandpool

Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den vorstehenden AGB (§ 1 Abs. 3) für die Nutzung des Brandpools, des Markenkatalogs von Spreat.

(1) Der Brandpool zeigt Markenprofile, Produkte und die hinterlegten Provisionen. Spreat bestimmt, in welchem Umfang der Katalog ohne Anmeldung einsehbar ist. Ein Anspruch auf Vollständigkeit, ständige Aktualität oder ununterbrochene Verfügbarkeit des Katalogs besteht nicht.

(2) Die Marke pflegt ihr Profil im Login-Bereich; für die Inhalte gelten § 5 und § 13, für die Reihenfolge der Darstellung gilt § 14.

(3) Die Inhalte des Brandpools dürfen ausschließlich zur Information über das Angebot der Plattform genutzt werden. Das systematische Auslesen (Scraping), die Vervielfältigung des Katalogs oder seiner wesentlichen Teile und der Aufbau konkurrierender Datenbestände daraus sind untersagt.

Gesonderte Bedingungen: Login-Bereich und Spreatkasse

Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den vorstehenden AGB (§ 1 Abs. 3) für die Nutzung der Spreat-Software - des Login-Bereichs und der Spreatkasse. Sie werden mit dem weiteren Ausbau der Software fortgeschrieben; Änderungen laufen über § 19.

(1) Der Nutzer erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für eigene geschäftliche Zwecke im Rahmen dieser AGB zu nutzen. Eine Unterlizenzierung ist ausgeschlossen; Rückübersetzung und Bearbeitung der Software sind nur in den Grenzen der §§ 69d, 69e UrhG zulässig.

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (§ 4). Spreat entwickelt die Software fortlaufend weiter; Updates können Funktionen ändern oder ergänzen, soweit der Vertragszweck gewahrt bleibt, und werden ohne gesonderte Ankündigung eingespielt.

(3) Nutzerkonten gehören zum Unternehmen des Nutzers. Der Nutzer stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten; § 3 Abs. 4 gilt entsprechend.

(4) Die Spreatkasse wird eingerichtet bereitgestellt und ausschließlich für Verkäufe über die Plattform genutzt. Eingriffe in ihre Hard- oder Software sind untersagt; im Übrigen gilt § 12.

(5) Für Verfügbarkeit und Wartungsfenster gilt § 15, für den Zugang zu Daten und deren Export gilt § 20 Abs. 1 und 2. Die regelmäßige Sicherung exportierbarer Daten und Belege obliegt dem Nutzer (§ 11 Abs. 3).